Allgemeine Geschäftsbedingungen
der AUBORA VACATION Reisebüro GmbH
(als Reisevermittler)
Im nachfolgenden meint Reisevermittler das Unternehmen AUBORA VACATION Reisebüro GmbH.
Die Reisevorschläge basieren auf den Angaben des Reisenden, weshalb unrichtige und/oder unvollständige Angaben durch den Reisenden – mangels Aufklärung durch den Reisenden – Grundlage der Reisevorschläge sein können. Bei der Erstellung von Reisevorschlägen können beispielsweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), die Höhe des Preises, Fachkompetenzen des Reiseveranstalters/Leistungsträgers, Rabatte, das Bestpreisprinzip und anderes mehr allenfalls als Parameter herangezogen werden.
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass (z.B. nicht abgelaufen, nicht als gestohlen oder verloren gemeldet etc.) erforderlich ist, für dessen Gültigkeit der Reisende selbst verantwortlich ist. Der Reisende ist für die Einhaltung der ihm mitgeteilten gesundheitspolizeilichen Formalitäten selbst verantwortlich. Für die Erlangung eines notwendigen Visums ist der Reisende, sofern sich nicht der Reisevermittler bereit erklärt hat, die Besorgung eines solchen zu übernehmen, selbst verantwortlich.
Dem Reisevermittler steht für seine Tätigkeit ein angemessenes Entgelt zu, das zusätzlich zu den vom jeweiligen Leistungsträger (Reiseveranstalter, Fluglinie, Reederei, etc.) verrechneten Kosten berechnet wird.